Waller Heimatverein e. V. Mitglied im Niedersächsischen Heimatbund, im Institut für niederdeutsche Sprache, und im Landesverband Bremer Amateurtheater
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Beitrittserklärung zum „Waller Heimatverein e. V.“
Name: ____________________ Vorname: ___________________ Geb. am: ___________
Straße: ___________________________ PLZ, Wohnort: _________ _____________________
Den jährlichen Vereinsbeitrag (24,00 € Erwachsene, 6,00 € Jugendliche bis 18 Jahre) zahle ich zu Beginn
eines jeden Geschäftsjahres jeweils zum 15. Januar wie folgt (zutreffendes bitte ankreuzen):
per Überweisung nach Rechnungserhalt durch Lastschriftverfahren (siehe unten)
Ich ermächtige den Waller Heimatverein e. V., die Beitragszahlungen von meinem u.g. Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Waller Heimatverein e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
IBAN: DE________________________________________ BIC: ________________________
Die Entrichtung des Beitrages erfolgt durch Bankeinzug regelmäßig am 15. Januar eines jeden Jahres, bzw. am entsprechend nächst folgenden Bankarbeitstag
Zahlungsempfänger: Waller Heimatverein e. V. Gläubiger-ID: DE66HVW00000225470
Mandatsreferenz: = Mitgliedsnummer gem. Eintrittsbestätigung
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Die Datenschutzerklärung (siehe Rückseite oder Anhang) habe ich zur Kenntnis genommen und
ich akzeptiere sie.
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Ort / Datum Unterschrift
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Datenschutzerklärung des Waller Heimatverein e.V.
§ 1
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, Beruf, Handynummer, E-Mail-Adresse, Wohnadresse und Bankverbindung des Beitretenden auf. Diese Informationen werden in den EDV-Systemen des Vorstandes gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.
§ 2
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung von Veranstaltungen im Schaukasten des Vereins, in der Vereinszeitschrift, auf der vereinseigenen Internetseite, mit Flyern und in der örtlichen Presse bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner Daten vorbringen. In diesem Fall unterbleibt in Bezug auf dieses Mitglied eine weitere Veröffentlichung am schwarzen Brett und/oder in der Vereinszeitschrift und/oder den vereinseigenen Internetseiten.
§ 3
Nur Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis bestimmter Mitgliederdaten erfordert, erhalten eine Mitgliederliste mit den benötigten Mitgliederdaten ausgehändigt. Dritten werden grundsätzlich keine Mitgliederlisten ausgehändigt.
§ 4
Der Verein informiert die örtliche Presse über besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf den Internetseiten des Vereins veröffentlicht. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand Einwände gegen eine solche Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten erheben bzw. seine erteilte Einwilligung in die Veröffentlichung im Internet widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Veröffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt.
§ 5
Bei Austritt werden die unter §1 genannten Daten des Mitglieds aus dem aktuellen Mitgliederverzeichnis gelöscht. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab Beendigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand aufbewahrt.
Nachfolgend gibt es die Möglichkeit zum Herunterladen der Beitrittserklärung. Ausgefüllte und unterzeichnete Erklärung in den Briefkasten des Heimatshauses werfen oder per Post an die im Impressum angegebene Anschrift versenden.